Mit dem künftigen Niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz und der damit zu erwartenden schulischen Schutzkonzeptverpflichtung wird der Verhaltenskodex für schulische Akteur*innen gegenüber Schüler*innen zum zentralen Faktor der Unterrichts- und Schulentwicklung. Der Vortrag erläutert zunächst die pädagogischen und curricular-didaktischen Entwicklungsaufträge anhand von Beispielen aus der Praxis und führt zur gemeinsamen Erarbeitung von Eckpunkten für ein pädagogisches Gesamtkonzept der Einzelschule als Schutzraum für Kinder. Vor dem Hintergrund von zehn ethisch gerahmten Handlungsmaximen [Reckahner Reflexionen] werden anschließend exemplarische Beispiele primarpädagogischer Praxis im Sinne einer Potenzial- und Risikoanalyse untersucht.
Referentin: Prof. Dr. Anke Spies