Richtlinien für Ihren Eintrag

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Richtlinien für Veranstaltungsmeldungen

Der Veranstaltungskalender dient der Darstellung der Veranstaltungsvielfalt Oldenburgs.

Was gilt als Veranstaltung?

Eine Veranstaltung hat immer einen konkreten Inhalt. Dazu gehört ein fester Starttermin mit Datum und Uhrzeit. Sie ist, bis auf wenige Ausnahmen, zeitlich begrenzt. Außerdem ist sie immer einer Spielstätte zugeordnet und weder privat noch exklusiv für einen bestimmten Personenkreis vorbehalten.

Für eine Freigabe Ihrer Veranstaltung in den Veranstaltungskalender, halten Sie sich bei der Eingabe Ihrer Daten bitte an folgende Richtlinien:

  • Es werden nur Veranstaltungen freigegeben, die in der Stadt Oldenburg stattfinden.
  • Die Inhalte müssen auf Deutsch verfasst werden. Dabei ist auf korrekte Grammatik zu achten. Texte in englischer Sprache können unterhalb des deutschen Textes platziert werden.
  • Achten Sie auf eine angemessene Sprache, indem Sie anstößige Äußerungen vermeiden.  
  • Vermeiden Sie Sonderzeichen im Titel.
  • Achten Sie für eine bessere Lesbarkeit auch darauf, dass der Titel nicht zu lang ist.
  • Der Titel darf keine Veranstaltungsdaten wie Datum, Uhrzeit, Ort und Eintrittspreise enthalten. Diese werden separat in dafür vorgesehene Felder eingetragen. So wird eine einheitliche und strukturierte Darstellung aller Veranstaltungen ermöglicht.  
  • Bitte fügen Sie keine Verlinkung in die Kurz- und Langbeschreibung ein. Dafür steht ein separates Eingabefeld zur Verfügung.

Die Redaktion enthält sich eine Änderung oder Ablehnung der Datensätze entsprechend dieser Richtlinien vor. Eine Veranstaltung kann auch ohne Angabe eines Grunds abgelehnt werden.

Weiterhin werden keine Veranstaltungen toleriert, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dazu zählen insbesondere Veranstaltungsmeldungen, die zum Aufruf von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, politischer oder religiöser Überzeugung dienen. Weiterhin ist der Veranstaltungskalender keine Plattform für Veranstaltungen mit sexistischen, pornografischen und abstoßenden Inhalten.

Darüber hinaus bitten wir um Beachtung von Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechten und Lizenzbestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass die Pflege der Spielstätten vom Redaktionsteam übernommen wird. Sollte sich eine Spielstätte nicht in der Datenbank befinden oder sollten Sie Änderungs- und Ergänzungswünsche haben, informieren Sie uns per Mail an veranstaltungen@oldenburg-tourist.de.

Die im Veranstaltungskalender dargestellten Veranstaltungen werden von Partnern und Veranstaltern zugeliefert. Für die Richtigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen.

 

 

Richtlinien für die POI-Eingabe

  • Die Eingabe eines Point of Interest (POI) ist nur nach Aufforderung über einen direkten Link, der von der Oldenburg Tourismus und Marketing zur Verfügung gestellt wird, möglich.
  • Damit ihr POI veröffentlicht werden kann, ist mindestens ein Bild in ausreichender Auflösung (mind. 2500 Pixel Seitenbreite) erforderlich. Datensätze ohne entsprechendes Foto werden abgelehnt.
  • Für die Freigabe Ihres POIs ist eine aussagekräftige Langbeschreibung ünotwendig, die den POI und das Angebot realitätsgetreu beschreiben. Datensätze mit fehlenden oder zu kurzen Beschreibungen können nicht veröffentlicht werden.

  • Die Inhalte müssen auf Deutsch verfasst werden. Dabei ist auf korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten.

  • Achten Sie auf eine angemessene Sprache, indem Sie anstößige Äußerungen vermeiden. 

  • Vermeiden Sie Sonderzeichen im Titel.

  • Achten Sie für eine bessere Lesbarkeit auch darauf, dass der Titel nicht zu lang ist.

  • Bitte fügen Sie keine Verlinkung in die Kurz- und Langbeschreibung ein. Dafür steht ein separates Eingabefeld zur Verfügung.

  • Sollten sich nach Veröffentlichungen inhaltliche Änderungen (z. B. Öffnungszeiten, Angebot) ergeben, teilen Sie uns diese bitte unter Angabe des POI-Namen mit, damit wir den Eintrag entsprechend anpassen können.

  • Die Redaktion enthält sich eine Änderung oder Ablehnung der Datensätze entsprechend dieser Richtlinien vor. Ein POI kann auch ohne Angabe eines Grunds abgelehnt werden.

 

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