Anlass der Planungen sind zum einen vermehrte Anfragen, innerhalb der Geltungsbereiche Vergnügungsstätten einzurichten und zum anderen der Bedarf, die Zulässigkeit des Einzelhandels entsprechend den Zielen des Einzelhandelsentwicklungskonzepts zu steuern. Um Neuansiedlungen städtebaulich steuern zu können, ist die Aufstellung der Bauleitplanungen erforderlich.
Die Grundzüge der Planung der Bebauungspläne 859 und 861 werden vom 8. Juli bis zum 7. August 2026 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform veröffentlicht. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen oder per E-Mail unter stadtplanung@stadt-oldenburg.de. Bei Bedarf ist eine Abgabe auch auf anderem Weg möglich.
